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AGB | bei Waffen-Krausser Munich kaufen - Seit 1881

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 13.06.2014)

 

§1 Geltungsbereich

 

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB (nachfolgend 'Unternehmer'), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Sie sind Bestandteil aller auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Waffen Krausser GmbH & Co KG, Orleansstr.31, 81667 München und ihren Kunden (nachfolgend: ‚Besteller’) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§2 Zustandekommen des Vertrages


1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot gemäß §§ 145 ff BGB der Waffen-Krausser, sondern einen nur unverbindlichen Online-Katalog dar. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.



2. Durch Anklicken des Bestellbuttons im Onlineshop gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Besteller erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird Waffen-Krausser den Besteller ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.



3. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Waffen-Krausser den Auftrag durch Zusendung einer Annahmebestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt; der Besteller verzichtet insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 S. 1 BGB. Kann Waffen-Krausser das Angebot des Bestellers nicht annehmen, wird dies dem Besteller in elektronischer Form mitgeteilt. Sollte der Besteller binnen 14 Tagen keine Annahmebestätigung oder Warenlieferung von Waffen-Krausser erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Bei Auswahl der Zahlungsart ‚Kreditkartenzahlung‘ kommt der Kaufvertrag nach Abschluß der Bestellung bereits zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande. Bei Auswahl der Zahlungsart ‚Paypal‘ kommt der Kaufvertrag bereits zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung beim Zahlungsdienstanbieter zustande. 

 

4. Der Besteller kann, sofern er ein persönliches Kundenkonto erstellt hat, seine vergangenen Bestellungen und die Vertragstexte nach Vertragsschluß im paßwortgeschützten Kundenbereich aufrufen. Bei Bestellungen ohne Erstellung eines persönlichen Kundenkontos erfolgt keine Speicherung der Vertragstexte. Der Besteller erhält eine E-Mail mit den Bestelldaten und den Vertragstexten und ist selbst für die Speicherung verantwortlich.

 

§3 Lieferung, Versandkosten

 

1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, wird Waffen-Krausser die bestellte Ware an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse ausliefern. Waffen-Krausser ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten.



2. Die üblichen Lieferfristen (14 Tage nach Bestellung) und besondere, von Waffen-Krausser verbindlich zugesagte Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt bzw. Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert.

 

§4 Eigentumsvorbehalt

 

Sofern der Besteller Verbraucher ist,

1. behält sich Waffen-Krausser das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung aus dem konkreten Vertrag vor.

 



2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Waffen-Krausser unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch Waffen-Krausser trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Sofern der Besteller Unternehmer ist,

1. behält sich Waffen-Krausser das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich Waffen-Krausser nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.



2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Waffen-Krausser unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch Waffen-Krausser trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.



3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an Waffen-Krausser in Höhe des mit Waffen-Krausser vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Das Waffen-Krausser vorbehaltene Eigentum, sowie die an Waffen-Krausser abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu Gunsten von Waffen-Krausser bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Waffen-Krausser, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Waffen-Krausser wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.



4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für Waffen-Krausser. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht Waffen-Krausser gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Waffen-Krausser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Besteller an Waffen-Krausser anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Waffen-Krausser verwahrt. Zur Sicherung von Forderungen von Waffen-Krausser gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an Waffen-Krausser ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Waffen-Krausser nimmt diese Abtretung schon jetzt an.



5. Waffen-Krausser verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.



6. Für den Fall eines den Besteller betreffenden Insolvenzantrags untersagt Waffen-Krausser schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware und widerruft die Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an Waffen-Krausser zur Sicherheit abgetretenen Forderungen.

 

§5 Mindestbestellwert, Fälligkeit und Bezahlung

 

1. Es gilt eine Mindestbestellmenge von 20,00 Euro. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

 

2. Waffen-Krausser akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller jeweils angezeigten Zahlungsarten.

 

3. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden mit Vertragsschluß fällig. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

 

4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Waffen-Krausser schriftlich anerkannt sind.

 

§6 Gefahrübergang

 

Sofern der Besteller Verbraucher ist, gilt § 446 BGB.

 

Sofern der Besteller Unternehmer ist und die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt wird, geht mit der Übergabe der Ware an den Transportunternehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§7 Mängelhaftung

 

Sofern der Besteller Verbraucher ist,



richten sich die Rechte des Bestellers vorbehaltlich nachfolgender Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Es wird gesetzlich gewährleistet, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. Das heißt, daß die Ware sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann.



2. Die Dauer der Mängelhaftung für Neuware beträgt 2 Jahre. Die Dauer der Mängelhaftung für Gebrauchtware beträgt 1 Jahr. Dieser Ausschluß gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche auf den Ersatz von sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines Erfüllungsgehilfen von Waffen-Krausser beruhen. Die Mängelhaftung beginnt mit Zugang der Ware beim Besteller. § 478 BGB bleibt unberührt.



3. Im Falle eines Mangels bestehen für den Besteller nach dessen Wahl zunächst die gesetzlichen Ansprüche aus Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für den Besteller darüber hinaus das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts und Anspruch auf Schadensersatz und Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 4. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.



5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Sofern der Besteller Unternehmer ist,

1. setzen Mängelhaftungsansprüche des Bestellers voraus, daß dieser den in § 377 HGB genannten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Regelungen des § 377 HGB gelten unabhängig vom Vorliegen eines Handelsgeschäfts.



2. Die Dauer der Mängelhaftung für Neuware beträgt 2 Jahre. Die Mängelhaftung beginnt mit Zugang der Ware beim Besteller. Die Mängelhaftung für Gebrauchtware ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche auf den Ersatz von sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines Erfüllungsgehilfen von Waffen-Krausser beruhen.



3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Waffen-Krausser die Ware - vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge - nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Waffen-Krausser stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.



4. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist Waffen-Krausser hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Waffen-Krausser zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.



5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.



6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.



7. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§8 Haftung



1. Die Haftung von Waffen-Krausser sowie die Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Waffen-Krausser für jeden Grad ihres Verschuldens oder ihrer Erfüllungsgehilfen.



2. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigterweise vertrauen darf. Als Kardinalpflichten gelten die Einhaltung der Lieferfrist, die Pflicht zur sachmängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen oder Eigentum des Auftraggebers oder Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers vor erheblichen Schäden schützen sollen.

 

§9 Rücksendekosten bei Widerruf



Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Post zurückgesandt werden kann, wird durch Waffen-Krausser kostenfrei beim Besteller abgeholt.

 

§10 Hinweis gemäß Batteriegesetz 

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben.

Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, daß Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

 

Pb: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber

 

§11 Schlußbestimmungen, Gerichtsstand



1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.



2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand München. Waffen-Krausser behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.